Planung der Revitalisierung von Seeufern (A163)
Modelldokumentation
Impressum
Erstellung
Erstelldatum |
2025-02-03 |
letzte Änderung |
2025-03-17 |
Themen-Nummer |
A163 |
ID nach kGeoiV |
191.2 |
Beteiligte |
Manuela Suter (MS), AfG |
Status |
|
Koreferat
Version |
Datum |
Koreferent |
Prüfstelle |
---|---|---|---|
2025-03-13 |
2025-03-13 |
MS |
AfG |
referenzierte Dokumente
Nr. |
Titel |
Autor(en) |
Version |
---|---|---|---|
Bund |
05.10.2007 |
||
Bund |
21.05.2008 |
||
Kt. SZ |
24.06.2010 |
||
Verordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (kGeoiV) (SRSZ 214.111) |
Kt. SZ |
18.12.2012 |
|
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) (SR 814.20) |
Bund |
24.01.1991 |
|
Bund |
28.10.1998 |
||
Planung der Revitalisierungen von Seeufern, Modelldokumentation |
BAFU |
1.2 |
1. Allgemeines
1.1. rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, SR 510.62) [1] in Kraft. Am 1. Juli 2012 erfolgte die vollständige Inkraftsetzung des kantonalen Geoinformationsgesetzes (kGeoiG, SRSZ 214.110) [3]. Es hat zum Ziel, verbindliche Vorgaben für die Erfassung, Modellierung und den Austausch von Geodaten festzulegen.
Am 1. Januar 2013 trat die kantonale Verordnung über Geoinformation (kGeoiV, SRSZ 214.111) [4] in Kraft. Sie präzisiert das kGeoiG in fachlicher sowie technischer Hinsicht und führt im Anhang 1 den „Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts mit Zuständigkeit beim Kanton“ und im Anhang 2 den „Katalog der Geobasisdaten des kantonalen Rechts“. Darin werden die Fachstellen definiert, welche für die Ausarbeitung eines Geodatenmodells zuständig sind.
Die Planung der Revitalisierungen von Seeufern wird im Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) [5] sowie in der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) [6] geregelt.
Art. 38a des GSchG verpflichtet die Kantone zur Planung und Durchführung von Revitalisierungen:
Art. 38a Revitalisierung von Gewässern
1 Die Kantone sorgen für die Revitalisierung von Gewässern. Sie berücksichtigen dabei den Nutzen für die Natur und die Landschaft sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus der Revitalisierung ergeben.
2 Sie planen die Revitalisierungen und legen den Zeitplan dafür fest. Sie sorgen dafür, dass diese Planung bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird. Für einen Verlust an Fruchtfolgeflächen ist nach den Vorgaben der Sachplanung des Bundes nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 Ersatz zu leisten.
Art. 41d der GSchV konkretisiert die Planung:
Art 41d Planung von Revitalisierungen
1 Die Kantone erarbeiten die Grundlagen, die für die Planung der Revitalisierungen der Gewässer notwendig sind. Die Grundlagen enthalten insbesondere Angaben über:
a. den ökomorphologischen Zustand der Gewässer;
b. die Anlagen im Gewässerraum;
c. das ökologische Potenzial und die landschaftliche Bedeutung der Gewässer.
2 Sie legen in einer Planung für einen Zeitraum von 20 Jahren die zu revitalisierenden Gewässerabschnitte, die Art der Revitalisierungsmassnahmen und die Fristen fest, innert welcher die Massnahmen umgesetzt werden, und stimmen die Planung soweit erforderlich mit den Nachbarkantonen ab. Revitalisierungen sind vorrangig vorzusehen, wenn deren Nutzen:
a. für die Natur und die Landschaft gross ist;
b. im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand gross ist;
c. durch das Zusammenwirken mit anderen Massnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensräume oder zum Schutz vor Hochwasser vergrössert wird.
3 Sie verabschieden die Planung nach Absatz 2 für Fliessgewässer bis zum 31. Dezember 2014 und für stehende Gewässer bis zum 31. Dezember 2022. Sie unterbreiten die Planungen dem BAFU jeweils ein Jahr vor deren Verabschiedung zur Stellungnahme.
4 Sie erneuern die Planung nach Absatz 2 alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren und unterbreiten diese dem BAFU jeweils ein Jahr vor deren Verabschiedung zur Stellungnahme.
1.2. Zweck des Dokuments
Dieses Dokument beschreibt den Geobasisdatensatz
-
Planung der Revitalisierung von Seeufern (ID 191B).
Dieser Geobasisdatensatz bildet mit weiteren kantonalen Geobasisdatensätzen den Bundesdatensatzes "Planung der Revitalisierungen von Gewässern (ID 191)". Der Bundesdatensatz wird in die Datensätze "Planung der Revitalisierung von Fliessgewässern (ID 191.1)" und "Planung der Revitalisierung von Seeufern (ID 191.2)" gegliedert. Bei ersterem wird auf Stufe Kanton eine weitere Unterscheidung zwischen den Daten der "Ökomorphologie" und der "Revitalisierungsplanung" gemacht. Die Bewirtschaftung erfolgt daher in den separaten Themen A026 (Ökomorphologie) und A180 (Revitalisierungsplanung). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auftrennung der Bundesdatensätze auf die kantonalen Themen:
Geobasisdatensatz Bund (ID) | Geobasisdatensatz Kanton (ID) | Themennummer Kanton |
---|---|---|
Planung der Revitalisierungen von Gewässern (191) |
kein eigener Geobasisdatensatz auf Stufe Kanton |
keine Themennummer |
|
Planung der Revitalisierung von Fliessgewässern (191A) |
A026: Bereich "Ökomorphologie" → Ökomorphologie Fliessgewässer |
A180: Bereich "Planung" → Planung der Revitalisierung von Fliessgewässern |
||
|
Planung der Revitalisierung von stehenden Gewässern (191B) |
A163: Planung der Revitalisierung von Seeufern (inkl. deren Ökomorphologie) |
Es gilt zu beachten, dass die hier aufgeführten Namen der kantonalen Geobasisdatensätze (Spalte 2) erst nach der Revision mit den Namen in der kantonalen Geoinformationsverordnung übereinstimmen werden.
1.3. Zielpublikum
Die vorliegende Dokumentation richtet sich an folgende Nutzergruppen:
-
Fachstelle für Modellierung, die den inhaltlichen Rahmen des Themas festlegt,
-
Datenbearbeiterinnen und -bearbeiter, die sich über die Prozesse und Methoden der Datenpflege informieren,
-
Verantwortliche für die Datenpublikation, die die Daten entsprechend der Freigabestufe veröffentlichen und die Transformation in andere Modelle durchführen sowie
-
Endnutzerinnen und Endnutzer, die sich über den Inhalt und die Struktur der Daten informieren möchten.
2. Modellbeschreibung
Die Kantone sind verpflichtet, Revitalisierungen strategisch zu planen. Neben den Fliessgewässern gilt dies auch für die Seeufer (Art 38a GSchG; Art. 41d GSchV) [5]. Die Planungen werden alle 12 Jahre aktualisiert. Erstmals wurde die Planung 2022 im Kanton Schwyz verabschiedet. Gemäss minimalen Geodatenmodell (MGDM) «Planung der Revitalisierungen von Seeufern» (ID 191.2) sind folgende Bereiche Teil der Datenerfassung:
-
ökomorphologische Bewertung der Seeufer
-
ökologische und landschaftliche Bedeutung
-
Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand
-
Zeitfenster der geplanten Umsetzungen
Das kantonale Geodatenmodell «Planung der Revitalisierung von Seeufern (A163)» stellt die kantonale Konkretisierung des entsprechenden minimalen Geodatenmodells des Bundes [7] dar. Es entspricht im Wesentlichen jenem des Bundes. Dementsprechend gilt auch die Modellbeschreibung des Bundes. Anpassungen im kantonalen Modell stellen die lineare Referenzierung der Daten und die Ergänzung der Klasse Resultat_Plan_C_D
dar.
4. Klassenbeschreibung
4.1. Topic Stammdaten
Bei diesem Modell wird noch keine Überführung der Aufzählwerte in Stammdaten vorgenommen. Der Grund ist, dass die Datenerfassung zum Zeitpunkt der Modelldokumentation bereits abgeschlossen ist und die nächste Überarbeitung voraussichtlich ab dem Jahr 2035 stattfinden wird.
4.2. Topic Fachdaten
Das Topic Fachdaten
umfasst die fachlichen Klassen des Themas.
Im kantonalen Modell verzichtet man auf die Klassen SeeKanton
und UferlinieGeometrie
des Bundesmodells. Zudem sind die Abschnitte linear referenziert. Die Attribute der linearen Referenzierung sind zu den entsprechenden Klassen hinzugefügt. Die für die lineare Referenzierung erforderliche Referenzgeometrie der Uferlinie entnehme man dem Datensatz A154 "Referenzgeometrie Standgewässer".
4.2.1. Klasse OekomorphologieSeeufer
Die Klasse OekomorphologieSeeufer
führt die Informationen zur Ökomorphologie des Seeufers. Die Klasse wird durch Methode_BAFU
und Methode_IGKB
spezialisiert. Der Einfachheit halber wird in dieser Klasse ein eigener Raumbezug hergestellt, auch wenn die Seeuferabschnitte mit anderen Abschnitten der Klassen Resultat_Plan_B_E_F
oder Resultat_Plan_C_D
übereinstimmen würden.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Objektidentifikator |
2009-07-01_100023 |
öffentlich |
|
Wert der Referenzgeometrie, auf welche sich der Abschnitt bezieht (vgl. Bedingungen unten) |
1013 |
öffentlich |
|
Wert, ab dem der Abschnitt beginnt. |
13646.9 |
öffentlich |
|
Wert, bei dem der Abschnitt endet. |
13758.4 |
öffentlich |
|
vorgegebene Werte aus der Aufzählung |
BAFU |
öffentlich |
|
falls Methode = ‘andere’, kann diese hier genauer beschreiben werden |
CIPEL |
öffentlich |
|
Aufnahmezeitpunkt der Bildgrundlage, der Begehung oder Plänen, die der Erfassung zu Grunde liegt. Bei mehreren Beurteilungsgrundlagen mit unterschiedlichen Erstellungsdaten, ist das aktuellste Datum anzugeben vgl. (Niederberger et al., 2016) |
2019-07-31 |
öffentlich |
|
vorgegebene Werte aus der Aufzählung |
naturfremd |
öffentlich |
|
Verzeichnispfad, welcher auf das dem Abschnit zugeordneten Bild verweist |
I:\\<Pfad zur Datei> |
intern |
|
Bemerkung zum Objekt |
Das ist eine Bemerkung |
intern |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
|
|
||
|
Der Wert muss mit dem Wert in |
4.2.2. Klasse Methode_BAFU
Die Klasse Methode_BAFU
ist eine Spezialisierung der Klasse OekomorphologieSeeufer
und führt die spezifischen Informationen, welche mit der Methode BAFU erhoben werden. Mit der Methode BAFU erfolgt die Revitalisierungsbeurteilung (RB) anhand verschiedener Index-Werte (Uferstreifen, Flachwasserzone, usw.).
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Beurteilung der Ökomorphologie gesamthaft. Es gilt:
|
0.8 |
öffentlich |
|
Beurteilung der Ökomorphologie der Flachwasserzone. Es gilt:
|
0.8 |
öffentlich |
|
Beurteilung der Ökomorphologie des Uferstreifens. Es gilt:
|
0.7 |
öffentlich |
|
Beurteilung der Ökomorphologie der Uferlinie. Es gilt:
|
0.9 |
öffentlich |
|
Beurteilung der Ökomorphologie des Hinterlandes. Es gilt:
|
0.5 |
öffentlich |
|
Klassierung der Nutzung des Uferstreifens |
0.8 |
öffentlich |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
4.2.3. Klasse Methode_IGKB
Die Klasse Methode_IGKB
ist eine Spezialisierung der Klasse OekomorphologieSeeufer
und führt die spezifischen Informationen, welche mit der Methode IGKB erhoben werden.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
gewichtete Gesamtbeurteilung des Uferzustandes |
4.96 |
öffentlich |
|
Indexwert für die naturnahe Uferlinie in Abweichung vom Referenzzustand. Es gilt:
|
4 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Deltabildung. Es gilt:
|
3 |
öffentlich |
|
Indexwert für das Ufersubstrat. Es gilt:
|
5 |
öffentlich |
|
Indexwert für das Litoralsubstrat. Es gilt:
|
-1 |
öffentlich |
|
Indexwert für das Totholz. Es gilt:
|
1 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Hindernisse. Es gilt:
|
4 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Uferverbauung. Es gilt:
|
3 |
öffentlich |
|
Indexwert für die biologische Durchgängigkeit. Es gilt:
|
-1 |
öffentlich |
|
Indexwert für die landseitige Ufervegetation bzw. -gehölz. Es gilt:
|
3 |
öffentlich |
|
Indexwert für den Röhricht. Es gilt:
|
-1 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Makrophyten. Es gilt:
|
-1 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Veralgung. Es gilt:
|
5 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Störfrequenz. Es gilt:
|
3 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Kinderstube. Es gilt:
|
4 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Anbindung des Hinterlandes. Es gilt:
|
4 |
öffentlich |
|
Indexwert für den Ufertyp. Es gilt:
|
3 |
öffentlich |
|
Breite der Flachwasserzone |
6 |
öffentlich |
|
Code für das Treibgut. Es gilt:
|
4 |
öffentlich |
|
Code für die Erosion. Es gilt:
|
2 |
öffentlich |
|
Indexwert für die Erholung und Freizeitnutzung. Es gilt:
|
-1 |
öffentlich |
|
Code für den Kulturwert. Es gilt:
|
2 |
öffentlich |
|
Code für den Strandrasen. Es gilt:
|
5 |
öffentlich |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
4.2.4. Klasse Resultat_Plan_B_E_F
Die Klasse Resultat_Plan_B_E_F
führt die allgemeinen Attribute zur Beschreibung:
-
der ökologischen und landschaftlichen Bedeutung (Klasse
Oek_L_Bedeutung
), -
des Nutzens für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand (Klasse
Nutzen_Aufwand
) und -
der zeitlichen Priorisierung (Klasse
Umsetzung
).
Die Klasse ist abstrakt. Der Einfachheit halber wird in dieser Klasse ein eigener Raumbezug hergestellt, auch wenn die Seeuferabschnitte mit anderen Abschnitten der Klassen OekomorphologieSeeufer
oder Resultat_Plan_C_D
übereinstimmen würden.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Objektidentifikator |
2009-07-01_100023 |
öffentlich |
|
Wert der Referenzgeometrie, auf welche sich der Abschnitt bezieht (vgl. Bedingungen unten) |
1013 |
öffentlich |
|
Wert, ab dem der Abschnitt beginnt. |
13646.9 |
öffentlich |
|
Wert, bei dem der Abschnitt endet. |
13758.4 |
öffentlich |
|
Bemerkung zum Objekt |
Das ist eine Bemerkung |
intern |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
|
|
||
|
Der Wert muss mit dem Wert in |
4.2.5. Klasse Oek_L_Bedeutung
Die Klasse Oek_L_Bedeutung
führt die Information über die ökologische und landschaftliche Bedeutung. Sie ist eine Spezialisierung der Klasse Resultat_Plan_B_E_F
.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
ökologische und landschaftliche Bedeutung; Faktor zwischen 0.7 und 1.3 |
1.1 |
öffentlich |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
4.2.6. Klasse Nutzen_Aufwand
Die Klasse Nutzen_Aufwand
führt die Information über den Nutzen für Natur und Landschaft. Sie ist eine Spezialisierung der Klasse Resultat_Plan_B_E_F
.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
klassifizierter Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand. Es gilt:
|
3 |
öffentlich |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
4.2.7. Klasse Umsetzung
Die Klasse Umsetzung
führt die Umsetzungsfristen. Sie ist eine Spezialisierung der Klasse Resultat_Plan_B_E_F
.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Codierter Wert der Umsetzungsfrist. Es gilt:
Hinweis: Während der Datenerfassung änderte der Bund die Werte für die Umsetzungsfrist. Im Sinne der Einheitlichkeit entschied man, die Datenerfassung mit den alten Werten abzuschliessen. |
4 |
öffentlich |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
4.2.8. Klasse Resultat_Plan_C_D
Die Klasse Resultat_Plan_C_D
führt die allgemeinen Attribute zur Beschreibung:
Die Klasse ist abstrakt und erweitert mit ihren beiden spezialisierten Klassen das Bundesmodell mit kantonalen Mehranforderungen. Der Einfachheit halber wird in dieser Klasse ein eigener Raumbezug hergestellt, auch wenn die Seeuferabschnitte mit anderen Abschnitten der Klassen OekomorphologieSeeufer
oder Resultat_Plan_B_E_F
übereinstimmen würden.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Objektidentifikator |
2009-07-01_100023 |
öffentlich |
|
Wert der Referenzgeometrie, auf welche sich der Abschnitt bezieht (vgl. Bedingungen unten) |
1013 |
öffentlich |
|
Wert, ab dem der Abschnitt beginnt. |
13646.9 |
öffentlich |
|
Wert, bei dem der Abschnitt endet. |
13758.4 |
öffentlich |
|
Bemerkung zum Objekt |
Das ist eine Bemerkung |
intern |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
|
|
||
|
Der Wert muss mit dem Wert in |
4.2.9. Klasse Aufwertungspotential
Die Klasse Aufwertungspotential
führt die berechneten Werte für das Aufwertungspotential. Sie ist eine Spezialisierung der Klasse Resultat_Plan_C_D
.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Code für das Aufwertungspotential. Es gilt:
Der in den Daten vereinzelt auftretende Wert "0" bedeutet "NULL" und bleibt unberücksichtigt. |
3 |
intern |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
4.2.10. Klasse Nutzen
Die Klasse Nutzen
führt den aufgrund einer GIS-basierten Berechnung hergeleiteten Nutzen. Sie ist eine Spezialisierung der Klasse Resultat_Plan_C_D
.
Name | Beschreibung | Beispiel | Freigabe |
---|---|---|---|
|
Code für den GIS-basierten Nutzen. Es gilt:
Der in den Daten vereinzelt auftretende Wert "0" bedeutet "NULL" und bleibt unberücksichtigt. |
2 |
intern |
Beziehungsattribute |
|||
- - - |
|||
Geometrie |
|||
- - - |
|||
Bedingungen |
|||
- - - |
5. Modelltransformationen
5.1. Transformation ins minimale Geodatenmodell des Bundes
-
Quellmodell: Das hier beschriebene Datenmodell
-
Zielmodell: Revitalisierung_Seen_V1_2 (Version: 2021-09-13)
5.1.1. Allgemeines
Die beiden Klassen OekomorphologieSeeufer
und Resultat_Plan_B_E_F
weisen im Bundesmodell eine Beziehung zur Klasse Uferlinie_Geometrie
auf. Damit wäre es möglich, dass sich Objekte der beiden Klassen auf die gleiche Uferliniengeometrie beziehen, was im kantonalen Modell nicht der Fall ist. Bei der Überführung der Daten ins Bundesmodell liegt es im Ermessen der zuständigen Person, ob sie gleiche Uferlinienstücke redundanzfrei abfüllt oder gleiche Abschnitte mehrfach einträgt.
Die Klasse Resultat_Plan_C_D
ist nicht Teil des Bundesmodells und bleibt nachfolgend unbehandelt.
5.1.2. Klasse SeeKanton
Die Informationen zum See sind im Thema "Referenzgeometrie Standgewässer (A154)" beschrieben. Die Quellattribute stammen von diesem Modell.
Die Bezeichnung des Attributs erfolgt nach dem Muster <Modellname>.<Topicname>.<Klassenname>.<Attributname>.
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
|
|
- - - |
|
|
|
aus |
|
5.1.3. Klasse Uferlinie_Geometrie
Die Informationen zum See sind im Thema "Referenzgeometrie Standgewässer (A154)" beschrieben. Die Quellattribute stammen daher von diesem Modell.
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
dynamisch segmentierte Geometrie aus |
|
|
|
5.1.4. Klasse OekomorphologieSeeufer
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.1.5. Klasse Methode_BAFU
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.1.6. Klasse Methode_IGKB
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.1.7. Klasse Resultat_Plan_B_E_F
Die Informationen zum See sind im Thema "Referenzgeometrie Standgewässer (A154)" beschrieben. Das Quellattribut zu ID_Uferlinie
stammt daher von diesem Modell.
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
|
|
5.1.8. Klasse Oek_L_Bedeutung
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
5.1.9. Klasse Nutzen_Aufwand
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|
5.1.10. Klasse Umsetzung
Quellattribut | Zielattribut |
---|---|
|
|